Die Bekanntmachungen aus dem Bereich Stadtplanung
Hier erfahren Sie, welche Projekte auf den Weg gebracht werden sollen
Wer sich die Änderungen von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen anschaut, erfährt, wie die Stadt wächst beziehungsweise ihr Gesicht verändert. Wo genau entstehen zum Beispiel neue Wohngebiete? Wie groß ist die Fläche und an welche Straße grenzt sie an? All das ist unter anderem aus den Bekanntmachungen im Bereich Stadtplanung zu entnehmen. Der Ausschuss für "Stadtentwicklung, Planung und Denkmalpflege" und die Verwaltung geben den Bürgerinnen und Bürgern außerdem dem Gesetz gemäß die Gelegenheit, in der Offenlage im Amt die Originalpläne einzusehen, um Kritik und Handlungsvorschläge in laufende Diskussionen einzubringen.Die Bekanntmachungen aus diesem Bereich werden - wie alle anderen auch - im Amtsblatt veröffentlicht, das die Stadt seit Januar selbst herausgibt. Dort sind Veröffentlichungen von Bestimmungen, Satzungen, Verordnungen und möglicherweise deren Änderungen zu finden. Mit der Veröffentlichung werden die Beschlüsse rechtswirksam. Alle bisher erschienenen Ausgaben sind auf der Stadthomepage unter "Amtsblatt" angebunden. Auf der Seite "Bekanntmachungen" der Korschenbroicher Stadthomepage sind dann alle aus allen Bereichen noch einmal einzeln aufgeführt.
Aktuell finden Sie hier alle Unterlagen zur Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 10/35 „Erweiterung Am Hommelshof“ mit Begründung und Umweltbericht wird entsprechend den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit
vom 10. Mai 2013 bis einschließlich 10. Juni 2013
im Amt für Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Korschenbroich, Hindenburgstraße 58, 1. Etage, öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sowie weitere Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten aus:
- Artenschutz
- Bodenschutz/Altlasten
- Grundwasserverhältnisse
- Immissionsschutz
- Kampfmittel
- Trinkwasserschutzzone
Material finden Sie auch online im Rats-Informationssystem unter dem Tagesordnungspunkt und unter der Gesamtübersicht in demselben System. Der Öffentlichkeit wird dabei allgemein Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Verspätete Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf verwiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gelten gemacht wurden, aber hätten gelten gemacht werden können.
Bei Rückfragen zu den offenliegenden Planunterlagen geben die zuständigen Sachbearbeiterinnen (Zimmer 13 und 10) gerne Auskunft.
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