Dienstleistung
Ausbildungsförderung
Im Bürgerbüro, Sebastianusstraße 1, und im Sozialamt, Regentenstraße 1, sind Anträge auf Ausbildungsförderung erhältlich. Der Antrag kann an diesen Stellen ausgefüllt abgegeben werden oder unmittelbar an die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss, Ausbildungsförderung innerhalb des Kreissozialamtes, Lindenstraße 4-6, 41515 Grevenbroich (Stadtmitte) gesandt werden. Dort wird der Antrag dann bearbeitet.
BAföG-Leistungen können erhalten:
- Schüler von Berufsschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,
- Schüler von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
- Schüler von Berufsfachschulen sowie Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,
- Schüler von Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
- Schüler von höheren Fachschulen und
- Schüler von Ausbildungsstätten für Heilhilfsberufe.
Altersgrenze:
Im Allgemeinen muss die Ausbildung vor Vollendung des 30.
Lebensjahres begonnen worden sein. Ausnahmen sind im Einzelfall
zulässig.
Weitere Adressen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ausführliche Informationen zu den förderungsfähigen Schulformen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Forschung und Bildung.
Adresse und weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu den förderungsfähigen Schulformen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Forschung und Bildung.
Adresse und weitere Informationen
http://www.korschenbroich.de
Samstag, der 18.05.2013