Dienstleistung
Bewohnerparkausweis
Um auf einem für Bewohner ausgewiesenen Parkplatz rechtmäßig parken zu können, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis. Den Parkausweis, der vollständig sichtbar im Bereich der Frontscheibe innen ausgelegt werden soll, stellt das Tiefbauamt der Stadt aus.Zur Ausstellung eines Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie:
- Personalausweis
- Bestätigung der Halterin oder des Halters, dass das Fahrzeug von der Fahrerin oder dem Fahrer ständig und auch zu privaten Zwecken genutzt wird - Diese ist erforderlich, wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter nicht mit der Bewohnerparkausweis.
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Der bisherige Bewohnerparkausweis muss vorgelegt werden, wenn durch
eine Änderung ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt werden muss.Antragstellerin beziehungsweise dem
Antragsteller identisch ist.
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Sonntag, der 26.05.2013