Bürgerservice
Gleichstellung
Die Gleichstellungsbeauftragte
informiert, berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger sowie die
Frauen und Männer in der Verwaltung zum Beispiel zu folgenden Themen:
Berufsleben
Wiedereinstieg; Informationen zu Arbeitszeitmodellen und Teilzeit; Konflikte und schwierige Situationen am Arbeitsplatz; Mädchen in Schule und Ausbildung.
Familienleben
Mutterschutz; Elternzeit; Kinderbetreuung; Schwangerschaftskonflikte; Trennung und Scheidung; häusliche Gewalt; Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Projekte vor Ort
Informations- und Themenveranstaltungen; Frauenprojekte; Publikationen und Informationsbroschüren; Einbringung frauenspezifischer Belange in allen Lebensbereichen.
Vernetzung
Beratung und Weitervermittlung an zuständige Stellen; Zusammenarbeit
der Gleichstellungsbeauftragten auf Kreis-, Landes- und Bundesebene;
Kooperation mit Frauengruppen und Fraueninitiativen; Mitarbeit in
verschiedenen Gremien zur Umsetzung von Frauenförderung.
Angelika Brieske
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist rein rechtlich im Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes verankert: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Faktisch sind Frauen den Männern jedoch in vielen Bereichen noch
nicht gleichgestellt, so dass die Tätigkeit der Gleichstellungsstellen
in zahlreichen Problemfeldern notwendig ist. Grundlagen für die Arbeit
der Gleichstellungsbeauftragten finden sich im o.g. Artikel des
Grundgesetzes, in der Gemeindeordnung sowie im
Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Visionen für die Gleichstellungsarbeit:
Geschlechtergerechtigkeit
- der Blick auf beide Geschlechter bei Planungen, Entscheidungen und Handlungen ist selbstverständlich
- Bündnisse zwischen Frauen und Männern sind an der Tagesordnung
- Frauen und Männer gestalten ihr Leben in Freiheit und gegenseitiger Achtung und Ergänzung
Chancengleichheit
- Familienarbeit ist selbstverständliche Aufgabe beider Elternteile
- Erwerbsarbeit ist selbstverständlich für Frauen und Männer möglich
- Familienarbeit und Erwerbsarbeit sind gleichwertig ohne Rang- und Ansehensfolge
Teilhabe an politischer und wirtschaftlicher Macht
- in Wirtschafts-, Politik- und Arbeitswelt finden Frauen und Männer auch in Führungspositionen ihren gleichwertigen Platz.
Die Termine für die 14tägigen Sprechstunden werden in der Presse veröffentlicht. Darüber hinaus können Termine telefonisch vereinbart werden.
Weiterführende Links:
frauenNRW - Internetportal für Frauen in Nordrhein-Westfalen
Landesministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
Woman - Frauenseiten im Internet
Profinetzwerk für Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Frauen in Führungspositionen
Hinweis zu externen Links
Die Stadt Korschenbroich ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Korschenbroich
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