Bürgerservice
Stadtrat
Die Verwaltung einer Kommune wird laut Gemeindeordnung ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten.Der Stadtrat ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der kommunalen Verwaltung zuständig. Seine Mitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Korschenbroich in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Um Ratsentscheidungen vorzuberaten, muss bzw. kann der Rat laut Gemeindeordnung Ausschüsse bilden. In diesen Gremien werden dann Beschlüsse mit empfehlendem Charakter gefasst oder auch eigenständig Entscheidungen über Angelegenheiten getroffen, für die diese Ausschüsse kraft Gesetz oder aufgrund der auf sie übertragenen Entscheidungsgewalt zuständig sind.
Mehr Information rund um den Rat und die Ausschüsse: Tagesordnungen, Niederschriften, Mitglieder.
Ratsmitglieder und sachkundige Bürgerinnen und Bürger legen gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz ihre Tätigkeiten und Mitgliedschaften offen
http://www.korschenbroich.de
Donnerstag, der 02.09.2010
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