Dienstleistung

Hundeangelegenheiten nach dem Landeshundegesetz

Am 01.01.2003 ist das neue "Landeshundegesetz" in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz werden die anzeigepflichtigen bzw. erlaubnispflichtigen Hunde in 3 verschiedene Kategorien unterteilt.

Für das Halten von Hunden ist Hundesteuer zu entrichten.


Gebühren

Die Anzeige eines großen Hundes ist gebührenfrei.

Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen wird die Gebühr nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV NRW S. 262)  in der derzeit gültigen Fassung je nach Einzelfall zwischen 20 € und 90 €  erhoben.






Formulare

Publikationen

Benötigte Unterlagen

Angaben zu den benötigten Unterlagen finden Sie in den jeweiligen Merkblättern.

http://www.korschenbroich.de
Sonntag, der 19.05.2013