Pressemitteilung vom 08.02.2010

Der Überblick zu Karneval: Öffnungszeiten der Verwaltung, Sicherheit und Ordnung

Die Polizei und der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Korschenbroich werden in der Karnevalszeit wieder gezielt Sonderkontrollen im Stadtgebiet vornehmen. Was heißt das? „Wir werden verstärkt auf den Straßen rund um Großveranstaltungen auf alkoholisierte Bürger zugehen, und sie an die Rücksichtnahme auf die Anlieger erinnern“, erklärt Michael Beyer, stellvertretender Ordnungsamtsleiter der Stadt Korschenbroich. „Vor allem wollen wir Jugendliche ansprechen, um sie vor übermäßigem Alkoholkonsum zu schützen. Haben Jungen und Mädchen unter 18 Jahren zum Beispiel hochprozentige Getränke dabei, die stärker als Bier und weinhaltige Spirituosen sind, gießen wir die Flaschen beziehungsweise Gläser mit ihnen zusammen aus.“ Sollten Minderjährige erkennbar unter starkem Alkoholeinfluss stehen, werden Polizei und Ordnungsdienst die Eltern bitten, ihre Kinder auf der Polizeiwache abzuholen – und wenn nötig, auch einen Arzt rufen.

Warum werden Polizei und Stadt verstärkt aktiv? „Wir haben dank der Ordnungspartnerschaft zwischen Polizei und Stadt seit 2008 einen guten Standard im Bereich der öffentlichen Sicherheit erreicht“, sagt Beyer. „Um diesen Standard zu sichern, müssen wir natürlich weiterhin den Kontakt zu den Jugendlichen und Erwachsenen halten. Gerade in der Karnevalszeit erwarten wir wieder viele Jugendliche aus Mönchengladbach, Kaarst, Meerbusch und Neuss in Korschenbroich, die die gute Anbindung durch den öffentlichen Nahverkehr nutzen.“

Wie viele Mitglieder des kommunalen Ordnungsdienstes und der Polizei wann und wo im Stadtgebiet unterwegs sind, wird aus ersichtlichen Gründen nicht veröffentlicht. Sicher ist: „Wir werden natürlich auch die Geschäfte, Tankstellen, Kioske, Grillstuben und alle anderen Stellen kontrollieren, an denen Alkohol verkauft wird“, sagt Michael Beyer. Eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro erwartet diejenigen, die Alkohol an Jungen und Mädchen unter 16 verkaufen oder die stärkere Spirituosen als Bier, Wein und Sekt an 16- bis 18-Jährige ausgeben. „Ich appelliere an die Verkäufer, auch keinen Alkohol an Jugendliche über 18 Jahre zu verkaufen, die diesen offensichtlich an vor der Tür wartende Minderjährige weitergeben. Dies kann von uns nicht mit einer Geldbuße geahndet werden, weil kein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt, aber zeigen Sie Zivilcourage. Helfen Sie, Kinder zu schützen.“

Unter "Publikationen" finden Sie auf dieser Seite unten weitere Hinweise zur Karnevalszeit.


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Publikationen

Karneval: Die Züge im Stadtgebiet Korschenbroich
(Nicht barrierefrei, PDF, 28,74 KB)

Karneval: Abfuhrtermine
(Nicht barrierefrei, PDF, 24,97 KB)


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