Dienstleistung
Natur- und Landschaftsschutz
Die Schönheit der Landschaft und die Lebensräume für Tiere und Pflanzen bedürfen eines besonderen Schutzes.Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutzes bedürfen, weil
- die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder die Nutzbarkeit der Naturgüter zu erhalten oder wiederherzustellen ist,
- das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön ist oder
- das Gebiet für die Erholung wichtig ist,
kann die Naturschutzbehörde durch Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet erklären.
Im Gegensatz zu den Naturschutzgebieten, in denen möglichst keine Nutzung stattfinden soll, kann in Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei und Jagd ausgeübt werden.
Naturschutzgebiete (NSG) können festgesetzt werden für Gebiete, in denen Natur und Landschaft besonderen Schutzes bedürfen, weil sie
- schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tiere eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen,
- für Wissenschaft, Natur- oder Heimatkunde von Bedeutung sind oder
- sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnen."
Da Schutz allein oftmals zur Erhaltung dieser wertvollen Landschaftsbestandteile nicht ausreicht, werden hierfür auch Pflege- und Entwicklungskonzepte erstellt.